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Vorgehen vor und in der Insolvenz eines Apothekers – Apothekenrecht
I. Außergerichtliche Schuldenregulierung
Verhandlung über teilweisen Schuldenerlass bzw. Quotenvergleich
II. Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Insolvenzgrund für Insolvenzantrag:
Zahlungsunfähigkeit (keine Antragspflicht !) - Antragsteller: Schuldner oder Gläubiger
- Antrag auf Eigenverwaltung, Einstellung der
- Zwangsvollstreckung und Restschuldbefreiung
III. Voraussetzungen der Restschuldbefreiung
- Ausübung einer angemessenen Tätigkeit durch den Insolvenzschuldner
- Abführung der Hälfte von Erwerb und Vermögen an den Treuhänder
- Anzeigen eines jeden Wechsels des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle sowie von Einkünften und Vermögen gegenüber dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht
- Zahlungen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubigers ausschließlich an den Treuhänder.
- Ausgeschlossen von der Restschuldbefreiung: Geldstrafen und
- Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener Straftat, z. B. wegen nich abgeführter Lohnsteuer, Vorenthalten von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
IV. Besonderheiten für Mietverhältnisse in der Insolvenz
Grundsatz: Fortbestehen des Mietverhältnisses in der Insolvenz.
Kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters wegen Insolvenzantrag !
Empfehlung: Vertragliche Vereinbarung über automatische Auflösung des Mietvertrags im Fall der Insolvenz; Wirksamkeit aber fraglich.
Besonderheiten im Fall der Mieterinsolvenz:
- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verpflichtung des Insolvenzverwalters, Mieten als Masseverbindlichkeiten zu zahlen
- aber: Kündigungs- und Rücktrittsrechte nach dem §§ 109, 111, 113 InsO für die Zukunft
- Miete aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung nur einfache Insolvenzforderung, die nur quotenmäßig zu erfüllen ist.
- Vorrang der Masseforderungen und ihr Rang untereinander zu beachten.
- Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Grundschuld etc. geben Anspruch auf Aussonderung oder abgesonderte Befriedigung aus dem Vermögen des Mieters, insbesondere auch das Vermieterpfandrecht
Dr. Johannes Kevekordes
Rechtsanwalt und Notar
Für kompetente Beratung im Apothekenrecht